Links
In verschiedene Kategorien haben wir Ihnen hier einige Links rund um die Themen Open Data, OpenGeoData und Open Government zusammengestellt:
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Zusammenstellung von umfangreichen Informationen zum Thema Open Data.
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In dem nationalen Aktionsplan beschreibt die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Umsetzung der 2013 beschlossenen Open-Data-Charta der G8-Staaten und stellt weitere Maßnahmen für die Öffnung von Verwaltungsdaten vor.
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Informationen des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Thema Open Data und deren wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten.
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Kurzfassung einer 2012 in Auftrag gegebenen Studie zum Thema Open Government Data. Sowohl rechtliche, wie auch organisatorische und technische Dimensionen werden erläutert und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
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Open Knowledge International ist eine zivilgesellschaftliche non-profit Organisation, die sich für die Öffnung von Daten und dem Teilen von Wissen einsetzt.
Das Open Data Handbuch ist eine Zusammenstellung von juristischen, sozialen udn techischen Aspekten zum Thema Open Data und richtet sich vor allem an diejenigen, die Datensätze öffnen wollen.
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Mit diesem Datenportal fördert die Bundesregierung Open Government, die Bewegung Verwaltungsdaten transparent, offen und frei nutzbar zu machen. Über dieses Portal lassen sich bundesweit offene Daten verschiedener Kategorien und aller Verwaltungsebenen suchen.
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In diesem Portal bündelt die Landesregierung NRW alle offenen Daten des Landes und stellt diese zum Download zur Verfügung. Neben den eigenen Daten der Landesregierung können aber auch von Kommunen und Kreisen bereitgestelle Datensätze über das Portal gesucht werden.
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Hier finden Sie das Open Data-Portal der Bundesstadt Bonn. In verschiedenen Kategorien bietet die Stadt mittlerweile eine Fülle an offenen Verwaltungsdaten an.
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Das Open Data-Portal der Stadt Köln bietet ebenfalls ein umfassendes Angebot an offenen Daten aus der Stadtverwaltung an.
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Hier veröffentlicht das BKG offene Geodaten des Bundes. Neben den Open Data-Angebot können aber auch weitere kostenpflichtige Produkte (Geodaten, Geodaten-Dienste, Karten)
über den Online-Shop des Dienstleistungszentrums des BKG bezogen werden.
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Das Geoportal des Bundes ist Teil der GDI-DE, der Geodateninfrastruktur Deutschland. Diese ist ein Vorhaben von Bund, Länder und Kommunen, um Geodaten vernetzt über das Internet zur Verfügung zu stellen.
Das Geoportal bietet in diesem Rahmen die Möglichkeit Geodaten von Bund, Länder und Kommunen zu suchen und zu nutzen.
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Das Geoportal des Landes NRW bündelt Geodaten aus NRW. Das Portal bietet dabei die Möglichkeiten der Recherche und Visualisierung von Geobasis- und Geofachdaten der Landesverwaltung,
sowie der von anderen geodatenhaltenden Stellen veröffentlichte Geodatensätze.
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Mit der Mobilithek stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Plattform bereit, welche den Zugang zu offenen Mobilitätsdaten bietet und den B2B-Austausch
von Datenangeboten ermöglicht.
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Hier veröffentlicht die Deutsche Bahn Daten rund um die Themen Infrastruktur und Mobilität. Die Daten stehen zur freien Verwendung und Weiterverwertung unter offenen Lizenzen zur Verfügung.
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Ebanfalls Anwendung in unserem Angebot an OpenGeoData findet die Creative Commons License CC BY 4.0, zu der Sie hier eine Zusammenfassung lesen können.
Diese Lizenz erlaubt das Teilen und Bearbeiten der Daten für jeden beliebigen Zweck, solange auf angemessene Weise Urheber- und Rechteangaben gemacht werden.
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Das E-Government-Gesetz ist ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung. Es regelt auf Bundesebenen die Bereitstellung von Daten, an denen ein Nutzungsinteresse, insbesondere ein Weiterverwendungsinteresse im Sinne der Informationsweiterverwendungsgesetzes, besteht.
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Das Informationsfreiheitsgesetz regelt als Bundesgesetz, und in Landesrecht umgesetzt als IFG NRW, den Zugang zu amtlichen Informationen. Zweck des Gesetzes ist, jeder natürlichen Person den freien Zugang
zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen Daten zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzung festzulegen, unter denen diese zugänglich gemacht werden sollen.
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Das Informationsweiterverwendungsgesetz dient der Umsetzung der PSI-Richtlinie der EU (Public-Sector-Information-Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors).
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass Mitgliedstaaten die eindeutige Verpflichtung auferlegt wird, alle Informationen, die nach den nationalen Bestimmungen zugänglich sind und unter den
Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, auch für eine Weiterverwendung bereitgestellt werden. Es geht also um die vornehmlich digitale Nutzung von Open Data, um vor allem wirtschaftliche Nutzungen zu ermöglichen.
Es geht nicht um einen Anspruch auf Zugang zu Informationen, sondern darum, gespeicherte und verfügbare Daten weiter verwenden zu können.